Für mehr E-Ladestationen, aber nicht im Neubaugebiet
Allen, die unter Umständen vorschnell und ungeprüft für E-Ladesäulen im Neubaugebiet plädieren, rät CDU-Ortsratskandidatin Sonja Tidow zu bedenken, dass Ladesäulen in Bezug auf Investition, Wartung und Abrechnung Kosten verursachen. Man geht davon aus, dass auch aufgrund der Förderung bereits günstigere Lademöglichkeiten zu Hause vorhanden sind.
Besitzer von Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid nutzen zum größten Teil die installierte förderfähige Wallbox zu Hause mit einer Leistung bis 11 kW. Die gut nachgefragteKFW-Förderung hierfür wurde kürzlich weiter aufgestockt:
Der Strom im Eigenheim kommt aus der Eigenerzeugung und/oder wird vom Stromversorger mit Kosten nach dem vertraglich geregelten Tarif geliefert.
Ladesäulen erzeugen Kosten durch Aufstellung und Anschluss an das Netz, sowie Wartungskosten und ggf. Reparaturkosten, die nicht selten durch Vandalismus entstehen. Dazu muss der geladene Strom mit dem Kunden abgerechnet werden. Die entstandenen und laufenden Kosten werden von den Betreibern der Ladesäule auf den Strompreis umgelegt und liegen damit meist über den privaten Stromkosten. Stellplätze in einem Neubaugebiet mit Einfamilienhäusern mit nicht garantierten Ladevorgängen sind für diese Betreiber eher unattraktiv.
Und „Lade-Tourismus“ von externen Autofahrern wäre auch für die Anlieger nicht akzeptabel.
Trotz allem macht es Sinn, so CDU-Ratsherr Jasper Betz, jenseits von Anliegerstraßen die Infrastruktur der öffentlichen Ladesäulen auszubauen, um die Elektromobilität voranzutreiben: Aktuelle Studien belegen, dass 80 % der E-Autos zuhause geladen werden, der Rest im Verlauf von längeren Fahrten oder Reisen, vor Einkaufszentren oder im Bereich des öffentlichen Lebens. Hier sind Ladestationen gefragt.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) vom 18. März 2021 setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um. Das Gesetz sieht u.a. beim Neu-und Umbau von Wohnhäusern und anderen Gebäuden das Vorhalten von Schutzrohren für Elektrokabel zukünftiger Ladestationen vor.
So ist beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten.
Auch bei einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen fordert das Gesetz Schutzrohre für Elektrokabel. Ähnliches trifft auch für Nichtwohngebäude zu, hier muss dann zusätzlich mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein.
Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Diese Vorgabe gilt dann auch für den Nettomarkt in Schwicheldt. Wegen möglicher Ladesäulen auf dem NETTO-Parkplatz ist Ortsbürgermeister Christian Bartscht bereits bei der Firma vorstellig geworden.
Um Ihnen einen Überblick über Angebote und Förderung rund um die Elektromobilität zu verschaffen, plant die CDU in naher Zukunft je nach Coronaschutzvorgaben eine Infoveranstaltung mit Experten aus der Branche.