CDU-Ortsverband Schwicheldt

Ortsrat am 19. August: Bebauungsplan „Nördlich Bründelkampsweg II“

Juliana Almeling fragt nach Grundschul-Sanierung

Zuständig für den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich Bründelkampsweg" II ist der Rat der Stadt Peine.
Vorab wird der Beschlussvorschlag, der von der Stadtverwaltung ausgearbeitet wurde, in verschiedenen Gremien beraten, u.a. auch im Ortsrat Schwicheldt. Der Ortsrat hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
Die Beschlussvorlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Peine eingesehen werden.
Juliana Almeling (CDU)

Hervorzuheben ist: Im Zuge der Umsetzung bekommt der Bründelkampsweg auf der Nordseite einen Fußweg, der aber an der Grenze des Plangebietes endet.
Die neuen Straßen werden an die bestehenden Wege Kleegrund und Gutswiesen angebunden. Erreichbar soll das Baugebiet über den Bründelkampsweg und die über die Straße Im Weidengrund sein.
Für die Entwässerung der Grundstücke, bzw. um die Kanalisation bei starken Regenfällen zu entlasten, wird im Norden des Plangebietes ein Regenrückhaltebecken gebaut.
Zur Stärkung der „grünen Mitte Schwicheldts“ soll sich westlich des neuen Spielplatzes bis ungefähr zur Straße Am Gutshof eine Grünfläche anschließen.

Ortsratsmitglied Juliana Almeling fragt nach Renovierungsarbeiten in der Grundschule:

Zur Nachfrage, wann die Renovierungsarbeiten der Grundschule Rosenthal/Schwicheldt ausgeführt werden, teile die Stadtverwaltung Folgendes mit:
Das Flachdach wird voraussichtlich von Juni bis Oktober 2020 saniert.
Für die WC-Anlagen in  Schule und Turnhalle ist die Erneuerung von Juli bis Oktober 2020 bzw. Juli bis Oktober 2021 vorgesehen.
Mit der Verbesserung des Brandschutzes und der Erneuerung der Elektrik an den Flurdecken wird im Herbst 2019 begonnen.

Zur Karstellung: Vorfahrtsregelung Einmündung Birkenweg – Zur Hofweide

Die Annahme, dass der Bordstein im Einmüdungsbereich Zur Hofweide abgesenkt sei, führte zur Anfrage an den Ortsrat, ob Fahrzeuge auf dem Birkenweg deshalb, wie sonst auch, grundsätzlich Vorfahrt hätten.
Die Antwort des Ordnungsamtes ist eindeutig: Hier besteht eine eindeutige „Rechts-vor-Links-Regelung“.