CDU-Ortsverband Schwicheldt

Spielplatz St.Florian-Straße bleibt erhalten

CDU-Ratsherr Jasper Betz informiert über Ratsbeschluss zum Mehrgenerationentreffpunkt

Entsprechend dem Beschluss aus der Ortsratssitzung des Ortsrates der Ortschaft Schwicheldt vom 16.10.2017 wird die Fläche des Spielplatzes an der St.-Florian-Straße von der Stadt Peine langfristig gepachtet und gemäß den Vorschlägen der Dorfentwicklungsplanung als Mehrgenerationentreffpunkt hergerichtet und zur Verfügung gestellt.
Diesen Beschluss hat der Peiner Stadtrat am 25. Oktober gefasst, wie Schwicheldts Stadtratsmitglied Jasper Betz mitteilt.
Der im Rahmen der Spielbereichsentwicklungsplanung 2001-2010 getroffene Ratsbeschluss vom 22.12.2005 bezüglich der Auflösung des Spielplatzes St.-Florian wird aufgehoben.
Weiter heißt es: Das Spielbereichsentwicklungskonzept verfolgt die Zielsetzung kleine Spielplätze, die nicht mehr zeitgemäß ausgestattet und wenig genutzt sind, aufzulösen zugunsten größerer Anlagen mit attraktiven Angeboten und größeren Einzugsgebieten. Vor diesem Hintergrund wurde seinerzeit
vom Rat der Stadt Peine u. a. auch die Aufgabe des Spielplatzes an der St.-Florian-Straße in Schwicheldt beschlossen.
Im Zuge der Dorfentwicklungsplanung entstand dann jedoch die Zielsetzung, das Areal als alters- und generationsübergreifende öffentliche Anlage neu zu konzipieren.
Der Ortsrat der Ortschaft Schwicheldt hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 beschlossen, dass die Fläche des Spielplatzes in der St.-Florian-Straße von der Stadt Peine langfristig gepachtet und entsprechend den Vorschlägen der Dorfentwicklungsplanung „Kanal-Fuhse-Region-West“ als Mehrgenerationentreffpunkt hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden soll. Die Nutzung als Mehrgenerationentreffpunkt ist Teil der Maßnahme „Sch1 – Gestaltung der Dorfmitte Schwicheldt“ der Dorfentwicklungsplanung. Ein Antrag zur Förderung der Maßnahme wurde beim Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) bereits gestellt.
Gemäß Vorgabe des ARL muss die Fläche vom Eigentümer langfristig gepachtet werden. Die Pachtzeit beträgt mindestens 12 Jahre, damit die Maßnahme förderfähig im Rahmen der Dorfentwicklung ist. Der Eigentümer hat seine entsprechende Bereitschaft dazu grundsätzlich signalisiert.